BDR Bund Deutscher Rechtspfleger Berlin e.V.
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Berufsbild

Der Rechtspfleger ist kein Beamter wie jeder andere! Sie sind die zweite Säule der Dritten Gewalt

Was spricht dafür, als junger Mensch den Beruf des Rechtspflegers zu wählen?

Bei dieser Frage geht es um weit mehr, als nur die Entscheidung für eine Karriere im öffentlichen Dienst mit den Vorteilen, die der Beamtenstatus bietet. Dieser Beruf spricht all jene an, die unabhängig und eigenverantwortlich arbeiten und entscheiden können und wollen.

Einen Vorgesetzten haben Rechtspfleger – außerhalb von Verwaltungsaufgaben – in ihrem Berufsalltag nicht. Der Rechtspfleger handelt sachlich völlig unabhängig und entscheidet ausschließlich nach Recht und Gesetz. Hierbei sind immer wieder die verschiedensten Interessen gegeneinander abzuwägen, so dass Entscheidungsfreude eines der wichtigsten Merkmale für den Beruf ist.

Diese eigenständige Entscheidungskompetenz ist es, die den Beruf des Rechtspflegers so anspruchsvoll und einzigartig macht.

Wenn dieses besondere Berufsbild Ihr Interesse geweckt hat, können Sie sich gerne an uns wenden, um sich zu informieren. Wir würden uns freuen, Ihnen unseren interessanten Beruf näher vorzustellen.

Befähigt werden Rechtspfleger durch ein 3-jähriges Studium an einer Hochschule, das theoretische und praktische Ausbildungsabschnitte verknüpft. Es deckt bereits alle Gebiete ab, in denen Rechtspfleger nach dem Studium arbeiten können. Viele Länder stellen bedarfsgerecht ein, sodass die Übernahmeaussichten nach erfolgreichem Abschluss des Studiums für diesen verantwortungsvollen und interessanten Beruf gut sind.