BDR Bund Deutscher Rechtspfleger Berlin e.V.
 BDR Bund Deutscher Rechtspfleger Berlin e.V.

Einsatzmöglichkeiten

Die Rechtspfleger*innen nehmen die ihnen durch das Rechtspflegergesetz (RPflG) übertragenen Aufgaben wahr. Als ein selbstständiges Organ der Rechtspflege, sind Rechtspflger*innen in ihrem Aufgabenbereich sachlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (§ 9 RPflG). Dies bedeutet, dass Rechtspfleger*innen frei von Weisungen Dienstvorgesetzer arbeiten. Eine Überprüfung ihrer Entscheidungen findet ausschließlich im Rechtsmittelverfahren statt.

Die Einsatzgebiete sind vielfältig und erstrecken sich von der freiwilligen über die streitige Gerichtsbarkeit bis hin zur Fachgerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften.

Zur freiwilligen Gerichtsbarkeit gehören beispielsweise:

  • Nachlassrecht,
  • Betreuungsrecht,
  • Familiensachen,
  • Grundbuchrecht und
  • Registerrecht bestehend aus:
    • Handelsregister,
    • Genossenschaftsregister,
    • Vereinsregister,
    • Güterrechtsregister,
    • Partnerschaftsregister,
    • Schiffsregister sowie
    • Schiffsbauregister.

Darüber hinaus werden Rechtspfleger unter anderem mit folgenden Aufgaben der streitigen Gerichtsbarkeit betraut:

  • Mahnverfahren,
  • Zwangsvollstreckung,
  • Zwangsversteigerung,
  • Zwangsverwaltung,
  • Insolvenzverfahren,
  • Kostenfestsetzung,
  • Strafvollstreckung,
  • Rechtsantragstelle und
  • Beratungshilfe

Darüber hinaus nehmen Rechtspfleger*innen als Beamte des gehobenen Justizdienstes auch unterschiedlichste Aufgaben der Justizverwaltung wahr.  Dazu gehören die Funktion der Geschäftsleiter*in, welche den inneren Dienstbetrieb einer Justizbehörde regeln und bei der Dienstaufsicht mitwirken, sowie die Vertretung der Staatskasse als Bezirksrevisor*in.

Daneben sind sie in der Verwaltungs-, Arbeits-, und Sozialgerichtsbarkeit tätig und werden dort unter anderem in den Rechtsantragsstellen oder in der Verwaltung eingesetzt. Vielseitige Verwendungsmöglichkeiten bestehen außerdem in der Personalverwaltung oder im Haushaltswesen des Oberlandesgerichts und des Justizministeriums.

Die Aufzählung der Tätigkeitsbereiche erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.