BDR Bund Deutscher Rechtspfleger Berlin e.V.
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Beoldungswiderspruch für das Jahr 2023

Erneut Widerspruch zur Gewährung einer amtsangemessenen Besoldung

22. November 2023

wie bereits berichtet, hat das Land Berlin lediglich für die Richterinnen und Richter das sogenannte Reparaturgesetz verabschiedet und ihnen aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes rückwirkend die verfassungsgemäße Besoldung zugestanden.

 

Leider hat das Land Berlin die Hinweise in dieser Entscheidung zur A-Besoldung und die regelmäßigen Forderungen des BDR-Berlin und des dbb beamtenbund und tarifunion berlin immer noch nicht aufgegriffen und auch für die Beamtinnen und Beamten ein Reparaturgesetz auf den Weg gebracht. Wir werden dies auch weiterhin regelmäßig beim Senat einfordern.

Aufgrund dieses Sachstandes, des Unterlassens des Landesgesetzgebers und insbesondere der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur haushaltsnahen Geltendmachung von Alimentationsansprüchen, die sich nicht unmittelbar aus einem Gesetz ergeben, sind alle Beamtinnen und Beamten auch im Jahr 2023 gehalten, ihre Ansprüche wieder bei ihren Dienstherren geltend zu machen.

Wie auch in den vergangenen Jahren stellt der BDR in Zusammenarbeit mit dem dbb seinen Mitgliedern einen entsprechenden Musterantrag/Widerspruch zur Verfügung (s. Anlage). Dadurch wird es den Mitgliedern wieder ermöglicht, eigenständig ihre Rechte bei ihren Dienstherren noch im laufenden Haushaltsjahr 2023 geltend zu machen. Eine Rechtsschutzgewährung durch den BDR-Berlin und den dbb ist angesichts der Anzahl der Fälle bedauerlicherweise erneut nicht möglich.