Der Bund Deutscher Rechtspfleger Berlin setzt sich aktiv für die Verbesserung und Stärkung des Berufsbildes des Rechtspflegers ein. Hierzu werden u. a. Gespräche mit Vertretern aus Politik und Gesellschaft geführt. Außerdem beschäftigt sich der Bund Deutscher Rechtspfleger mit aktuell anstehenden Gesetzesänderungen. Hierbei wird dem Verband die Möglichkeit der Stellungnahme durch die politisch Verantwortlichen eingeräumt.
Auch nimmt der Verband eigeninitiativ Stellung zu Themen, welche den Berufsstand des Rechtspflegers stärken und auch fortentwickeln können und sollen.
Ein ganz wesentliches Anliegen ist das Einstiegsamt A10 des Rechtspflegers, welches lediglich durch das Haushaltsstrukturgesetz von 1976 ausgesetzt wurde.
In heutiger Zeit ist es jedoch noch dringender als je zuvor aufgrund des sog. Abstandsgebots, welches nun nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts erst recht nicht mehr gewahrt ist.
Das sog. Abstandsgebot besagt, dass die amtsbezogene Besoldung dem Leistungsprinzip entsprechend amtsangemessen sein muss. Nach dem abschließenden Urteil des Bundesarbeitsgerichtes sind alle Beschäftigten in Serviceeinheiten bei der Justiz nunmehr in der E9 a, welches tatsächlich zum derzeit gelebten Einstiegsamt A9 der Rechtspfleger*innen in keinem Verhältnis steht.
Unsere Ziele werden fortlaufend weiterentwickelt und im Rahmen der sich ändernden politischen und gesellschaftlichen Bedingungen fortgeschrieben.
Bei Bedarf würden wir uns über eine Kontaktaufnahme über info(at)bdr-berlin.de sehr freuen.