Mit den Aufgaben eines Rechtspflegers kann ein Beamter des gehobenen Justizdienstes (Laufbahngruppe 2, Einstiegsamt A9) betraut werden, der einen Vorbereitungsdienst von drei Jahren abgeleistet und die Rechtspflegerprüfung bestanden hat.
Der Vorbereitungsdienst wird in Form eines dualen Fachhochschulstudiums abgeleistet, welches sich über einen Zeitraum von drei Jahren erstreckt. Der Vorbereitungsdienst wird mit der Laufbahnprüfung und fakulativ mit einer Diplomarbeit abgeschlossen.
Das Studium ist in sechs Semester gegliedert. Zunächst finden zwei fachtheoretische Semester an der HWR Berlin statt, um die die theoretischen Grundlagen der verschiedenen Rechtsgebiete zu erlernen. Es schließen sich jeweils im Wechsel zwei Praxissemester (3. und 5. Semester) und zwei Theoriesemester (4. und 6. Semester) an. Die Praxissemester werden bei den Ausbildungsgerichten und Staatsanwaltschaften im Land Berlin abgeleistet. Vor Beginn des Studiums erfolgt die Ernennung zum Rechtspflegeranwärter*in und damit verbunden die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Nach erfolgreichem Abschluss des dreijährigen Vorbereitungsdienstes wird regelmäßig im Oktober eines Jahres die Laufbahnprüfung abgelegt.
Ausbildungs-, Prüfungs- und Aufstiegsverordnung für die Laufbahn des Rechtspfleger- und Justizverwaltungsdienstes – PDF fehlt noch